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Das E-Rezept 2022

Warum wird das E-Rezept eingeführt?
Das Ziel des E-Rezepts ist es den Prozess der Medikamentenverordnung für Patienten, Ärzte & Apotheken wesentlich zu vereinfachen und Abgabe-, Übertragungs- und Medikationsfehler zu verhindern – beispielsweise durch den Wegfall unleserlicher Papier-Rezepte.
Aktuell ist die Verarbeitung, Übertragung und Kontrolle der Rezepte für Apotheken, Ärzte und Krankenkassen mit einem sehr hohen Maß an administrativen Aufwand verbunden. Durch das E-Rezept sollen diese Prozesse optimiert werden und somit wird mehr Zeit für Sie als Patient geschaffen.
Für Sie als Patient wird in Zukunft eine digitale Einreichung des Rezepts möglich sein. Mit der E-Rezept-App können Sie außerdem (demnächst) Informationen zu unserer Apotheke einsehen und direkt das optimale Serviceangebot auswählen.
Wie funktioniert das E-Rezept?
Ihre Ärztin oder Ihr Arzt erstellt das E-Rezept und speichert es im Gesundheitsnetz sicher und verschlüsselt. Als Patient oder Patientin können Sie das E-Rezept zum einen mit der offiziellen E-Rezept-App der Bundesregierung verwalten.
Zum anderen haben Sie auch immer die Möglichkeit, einen Ausdruck mit den entsprechenden Rezeptcodes (auch E-Rezept-Token, ähnlich QR-Code) von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt zu erhalten. Hierfür benötigen Sie kein Smartphone und auch keine NFC-fähige Gesundheitskarte. Mit der App oder dem Ausdruck können Sie dann das E-Rezept in der Apotheke einlösen.
Wann und für welche Medikamente gilt das E-Rezept?
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In der ersten Ausbaustufe (voraussichtlich Herbst 2022) ist das E-Rezept nur für apothekenpflichtige Arzneimittel vorgesehen, die in Deutschland verordnet werden; zukünftige Erweiterungen sind bereits in Planung.